Unsere Leistungen
Von der medizinischen Behandlungspflege über die tägliche Grundpflege bis hin zur persönlichen Betreuung — wir sind für Sie da.
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V und umfasst medizinische Leistungen, die von Ihrem Arzt verordnet werden. Die Kosten werden bei ärztlicher Verordnung in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen — ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich.
- Wundversorgung & Wundmanagement
- Medikamentengabe & Überwachung
- Injektionen (Insulin, Heparin)
- Blutzucker- & Blutdruckmessung
- Kompressionstherapie
- Katheterversorgung
- Stomaversorgung
Grundpflege
Die Grundpflege unterstützt Sie bei den alltäglichen Verrichtungen. Diese Leistungen werden über die Pflegekasse (ab Pflegegrad 2) finanziert.
- Körperpflege (Waschen, Baden, Duschen, Zahnpflege)
- Ernährung (Zubereitung, Hilfe bei Nahrungsaufnahme)
- Mobilität (Aufstehen, Lagern, Gehen, Treppensteigen)
- Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Reinigung)
Betreuung & Begleitung
Unsere Betreuungsleistungen fördern Ihre Selbstständigkeit und soziale Teilhabe. Sie können über den Entlastungsbetrag (131 € monatlich) finanziert werden.
- Alltagsbegleitung
- Demenzbetreuung
- Gesprächsführung & Aktivierung
- Begleitung zu Arztbesuchen
Beratung nach § 37.3 SGB XI
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind regelmäßige Beratungseinsätze gesetzlich vorgeschrieben. Wir führen diese Pflichtberatungen bei Ihnen zuhause durch und helfen Ihnen, Ihre Pflege optimal zu gestalten.
- Pflegegrad 2 bis 5: halbjährlich verpflichtend
- Pflegegrad 4 und 5: auf Wunsch auch vierteljährlich möglich
- Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen?
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und kostenlos.